Sie können auch in jedem anderen für die vorzeitige Stimmabgabe eingerichteten Wahllokal in Finnland oder im Ausland sowie per Brief wählen.
Das finnische Außenministerium ist für die Organisation der Stimmabgabe in den Vertretungen Finnlands sowie auf finnischen Schiffen zuständig, die zum Zeitpunkt der Vorabstimmung außerhalb der finnischen Grenzen verkehren. Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Wahlen liegt beim Justizministerium. Auf der Website vaalit.fi finden Sie eine Liste der Wahllokale für die vorzeitige Stimmabgabe und der jeweiligen Öffnungszeiten sowie Informationen zu den Parlamentswahlen.
In Deutschland können Sie an diesen Orten Ihre Stimme für die finnischen Parlamentswahlen 2023 abgeben:
- Botschaft von Finnland in Berlin (Rauchstr. 1, 10787 Berlin, 030-505030)
- Honorarkonsularische Vertretung von Finnland in Hamburg (Ditmar-Koel-Str. 6, 20459 Hamburg, 040-35705977)
- Honorarkonsularische Vertretung von Finnland in Frankfurt am Main (c/o CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Str. 2-4, 60311 Frankfurt am Main, 069-97946933)
Die Zeiten für die vorzeitige Stimmabgabe sind an allen drei Orten gleich:
22.–24.3.2023: 13–18 Uhr und 25.3.2023: 10–18 Uhr
In Finnland finden die Parlamentswahlen am Sonntag, den 2.4.2023 statt.
Sie können Ihr Wahlrecht auch per Briefwahl wahrnehmen.
Wahlberechtigte, die sich während des Zeitraums für die vorzeitige Stimmabgabe sowie am Wahltag im Ausland aufhalten, können auch per Briefwahl wählen. Für die Organisation der Briefwahl ist das Justizministerium zuständig. Wahlberechtigten wird empfohlen, auch dann Briefwahlunterlagen anzufordern, wenn sie beabsichtigen, vorab in einem Wahllokal im Ausland zu wählen. Hinweise zu den Fristen, Anleitungen für die Briefwahl sowie das Bestellformular für die Briefwahlunterlagen finden Sie hier: vaalit.fi/kirjeaanestys
Stellen Sie sicher, dass Ihre Adressdaten auf dem neuesten Stand sind
Die finnische Agentur für Digitalisierung und Einwohnermeldedaten verschickt etwa 1,5 Monate vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung an alle Wahlberechtigten, deren Adresse ihr bekannt ist. Auf der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse (die Adresse des zentralen Wahlausschusses Ihrer Gemeinde) angegeben, an die Sie Ihre Briefwahlunterlagen zurücksenden müssen. Vergewissern Sie sich daher rechtzeitig, dass Ihre Kontaktdaten im Bevölkerungsinformationssystem korrekt sind.
Weitere Informationen (auf Finnisch): vaalit.fi/eduskuntavaalit
Kirjoitus on julkaistu Rengas-lehden numerossa 3-4/2023